Rechtsprechung
BGH, 29.05.1974 - IV ZB 10/74 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zustellung eines Urteils in abgkürzter Form durch Übergabe einer beglaubigten Abschrift - Beeinträchtigung der Wirksamkeit der Zustellung eines Urteils durch eine offenbare Unrichtigkeit der beglaubigten Abschrift
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- RG, 08.12.1938 - V B 4/38
Wird die Berufungsfrist in Lauf gesetzt, wenn die bei der Zustellung des Urteils …
Auszug aus BGH, 29.05.1974 - IV ZB 10/74
Nach ständiger Rechtsprechung ist daher die Zustellung eines Urteils nicht für wirksam erachtet worden, wenn die bei der Zustellung des Urteils übergebene beglaubigte Abschrift von der erfolgten Ausfertigung des Urteils insofern abweicht, als Unterschriften von Richtern fehlen (RGZ 159, 25).Damit würde in den formalen Zustellungsakt eine nicht tragbare Rechtsunsicherheit hineingetragen werden (RGZ 159, 25, 27; BGH NJV 1957, 951).
- BGH, 12.01.1961 - II ZR 149/60
Setzen notwendiger Unterschriften unter ein Urteil - Angabe der Tatsache einer …
Auszug aus BGH, 29.05.1974 - IV ZB 10/74
Fehlt dieser Vermerk auf der beglaubigten Urteilsabschrift, so kann deren Zustellung die Berufungsfrist gleichfalls nicht in Lauf setzen, da ihr gleichermaßen wie bei einer fehlenden Unterschrift jede Unterlage dafür fehlt, daß das Urteil ordnungsgemäß unterschrieben worden ist (BGH NJW 1961, 782). - RG, 21.10.1905 - V 37/05
Berufung gegen Streitgenossen
Auszug aus BGH, 29.05.1974 - IV ZB 10/74
Nur offenbare Unrichtigkeiten der beglaubigten Abschrift in Nebenpunkten beeinträchtigen nicht die Wirksamkeit der Zustellung (RGZ 61, 394).